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Wer eine Wohnung mit Wohnrecht kauft und zu welchem Preis

Eine Wohnung mit lebenslangem Wohnrecht kaufen nur wenige, und jeder von ihnen rechnet anders. Wer verkauft, sollte wissen, ob ihm ein Anleger, ein Angehöriger oder ein spezialisierter Ankäufer gegenübersitzt.

Was ein Käufer bei einer Wohnung mit Wohnrecht erwirbt

Wer eine Wohnung kauft, auf der ein lebenslanges Wohnrecht lastet, erwirbt Eigentum ohne Besitz. Der Berechtigte darf die Räume nach § 1093 BGB unter Ausschluss des Eigentümers bewohnen, und daran ändert ein Eigentümerwechsel nichts. Das Recht steht im Grundbuch und geht mit der Wohnung auf jeden Erwerber über. Für den Käufer bedeutet das: Er zahlt heute für eine Nutzung, die erst an einem unbekannten Tag beginnt.

Eigentum ohne Nutzung

Der Erwerber kann die Wohnung weder selbst beziehen noch vermieten, solange das Recht besteht. Er kann sie beleihen, verkaufen oder vererben, aber jeder dieser Schritte geschieht mit der Belastung. Was er tatsächlich kauft, ist der Anspruch auf eine freie Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt, verbunden mit den Kosten, die ihm als Eigentümer bis dahin bleiben.

Eine Laufzeit, die niemand kennt

Ein lebenslanges Wohnrecht endet mit dem Tod des Berechtigten oder durch Verzicht. Beides lässt sich nicht planen. Ein Käufer kalkuliert deshalb mit statistischen Erwartungswerten und weiß, dass die tatsächliche Dauer davon in beide Richtungen um viele Jahre abweichen kann. Wie aus Lebenserwartung und Zinssatz ein Abschlag wird, zeigt die Seite zum Wertabschlag nach Sterbetafel und Kapitalisierung; hier geht es um die Frage, wer überhaupt bereit ist, dieses Risiko zu tragen.

Zwei typische Verkaufssituationen

Häufig verkauft ein Eigentümer, der die Wohnung einst mit Wohnrecht für Eltern oder einen überlebenden Partner übernommen hat. Seltener verkauft der Bewohner selbst und behält sich im Kaufvertrag ein Wohnrecht vor, um Kapital freizusetzen und trotzdem wohnen zu bleiben. Beide Situationen sprechen dieselben Käufergruppen an, unterscheiden sich aber bei Steuer und Verhandlungsposition erheblich.

Kapitalanleger auf Zeit

Die größte Gruppe auf dem freien Markt sind Anleger, die bewusst Geld für eine Reihe von Jahren binden. Sie verzichten auf laufende Mieteinnahmen und erwarten ihren Ertrag ausschließlich aus dem Unterschied zwischen dem gezahlten Preis und dem Wert der freien Wohnung am Ende.

Die Rechnung des Anlegers

Ein Anleger zinst den heutigen Verkehrswert der unbelasteten Wohnung über die erwartete Restdauer des Wohnrechts ab und zieht die Kosten ab, die er bis dahin trägt: Hausgeld, Grundsteuer, Versicherung und den Anteil an Sanierungen. Der verbleibende Betrag ist sein Höchstgebot. Je länger die erwartete Laufzeit und je höher seine Renditeforderung, desto weiter liegt dieses Gebot unter dem Verkehrswert der freien Wohnung.

Wovon die Renditeerwartung abhängt

Weil das Kapital langfristig gebunden ist und keine laufenden Einnahmen fließen, verlangen Anleger eine höhere Verzinsung als bei einer vermieteten Wohnung. Hinzu kommt ein Zuschlag für das Langlebigkeitsrisiko: Lebt der Berechtigte deutlich länger als statistisch erwartet, schrumpft die Rendite erheblich. Ein Berechtigter mit Ende achtzig ist für Anleger daher ein überschaubares Risiko, ein Berechtigter Anfang siebzig ein schwer kalkulierbares.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei einer erwarteten Restdauer von zehn Jahren und einer geforderten Verzinsung von fünf Prozent ist ein künftiger Wert heute nur noch gut sechzig Prozent wert, bevor die laufenden Kosten abgezogen sind. Ein Prozentpunkt mehr oder weniger Renditeforderung verschiebt das Gebot bereits um mehrere Prozent des Verkehrswerts.

Wo Spielraum liegt

Spielraum entsteht über die Kostenverteilung. Ist im Grundbuch oder im Bestellungsvertrag geregelt, dass der Berechtigte Nebenkosten, Schönheitsreparaturen oder einen Teil des Hausgelds trägt, steigt das Gebot spürbar. Ein Verkäufer, der diese Vereinbarungen vollständig vorlegen kann, verhandelt besser als einer, der sich auf mündliche Absprachen beruft.

Angehörige als Käufer

Die zweite Gruppe kommt aus dem Umfeld des Berechtigten: Kinder, Enkel, Geschwister oder der Partner, der die Wohnung später selbst nutzen möchte. Für sie ist die Wohnung kein Renditeobjekt, sondern ein Familienvermögen, das gesichert werden soll.

Andere Motive, anderer Preis

Angehörige rechnen mit niedrigeren Abzinsungssätzen oder gar nicht mit Abzinsung. Sie wollen verhindern, dass ein Fremder Eigentümer der Wohnung wird, in der ein Elternteil lebt, und akzeptieren dafür oft einen Preis nahe am belasteten Verkehrswert. Für einen Verkäufer, der etwa als Miterbe aus einer Erbengemeinschaft ausscheiden will, ist das häufig das beste Angebot.

Steuerliche Begleitumstände

Kauft ein Verwandter in gerader Linie, also ein Kind oder Enkel vom Elternteil, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Wird der Preis innerhalb der Familie bewusst niedrig angesetzt, liegt darin ein unentgeltlicher Anteil, der als gemischte Schenkung schenkungsteuerlich zu prüfen ist. Bei den hohen Freibeträgen zwischen Eltern und Kindern bleibt das meist folgenlos, sollte aber vor der Beurkundung durchgerechnet werden.

Konfliktpotenzial

Verkauft ein Geschwisterteil an ein anderes, berührt der Preis die Erwartungen aller Beteiligten. Ein Verkehrswertgutachten, das den Abschlag für das Wohnrecht nachvollziehbar ausweist, nimmt dem Gespräch die Schärfe. Ohne eine solche Grundlage wird jede Zahl als Vorteilsnahme gelesen.

Spezialankäufer für belastete Immobilien

Die dritte Gruppe sind Unternehmen und private Investoren, die sich auf Objekte mit Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibrente spezialisiert haben. Sie kaufen in größerer Zahl und gleichen das Langlebigkeitsrisiko über viele Objekte aus.

Das Geschäftsmodell

Ein einzelner Anleger trägt das volle Risiko eines langen Lebens. Ein Ankäufer mit vielen Objekten rechnet dagegen mit dem Durchschnitt: Manche Wohnrechte enden früher, manche später als erwartet. Dieses Portfolio erlaubt eine schärfere Kalkulation, wird aber meist nicht als Preisvorteil an den Verkäufer weitergegeben, sondern als Sicherheitsmarge behalten.

Manche Ankäufer bieten statt eines Einmalbetrags Modelle mit Teilzahlung oder Rentenkomponente an. Solche Konstruktionen sind schwer mit einem Barpreis zu vergleichen und sollten vor einer Entscheidung auf ihren Barwert zurückgerechnet werden.

Geschwindigkeit gegen Preis

Spezialankäufer entscheiden schnell, zahlen oft ohne Finanzierungsvorbehalt und kennen die rechtlichen Fallstricke. Dafür liegen ihre Angebote regelmäßig am unteren Ende der Spanne. Für einen Verkäufer, der kurzfristig Liquidität braucht oder einen Erbfall zügig abschließen will, kann das trotzdem die richtige Wahl sein.

Worauf man im Angebot achtet

Wichtig sind die Annahmen hinter dem Angebot: Welche Lebenserwartung wurde angesetzt, welcher Verkehrswert der freien Wohnung, welche Kosten bis zum Freiwerden? Ein seriöses Angebot legt diese Größen offen. Fehlen sie, lässt sich das Angebot weder mit dem eines Anlegers noch mit dem eines Angehörigen vergleichen.

Finanzierbarkeit und Rang im Grundbuch

Wie viele Käufer überhaupt in Frage kommen, entscheidet sich oft bei der Bank. Eine Wohnung mit Wohnrecht ist eine schwache Kreditsicherheit, weil der Wert für die Bank erst mit dem Ende des Rechts voll verwertbar wird.

Wie Banken belastete Wohnungen beleihen

Banken setzen den Beleihungswert vorsichtig an und ziehen das Wohnrecht mit seinem kapitalisierten Wert ab. Viele Institute finanzieren solche Objekte nur mit deutlich höherem Eigenkapitalanteil oder lehnen sie ganz ab. Käufer, die das Objekt voll aus eigenen Mitteln bezahlen, sind deshalb klar im Vorteil.

Der Rang entscheidet über die Sicherheit

Steht das Wohnrecht in Abteilung II vor einer Grundschuld, bleibt es auch in einer Zwangsversteigerung bestehen. Eine neue Grundschuld des Käufers kommt nur im Rang danach. Der Berechtigte müsste einem Rangrücktritt zustimmen, und dazu ist er nicht verpflichtet. In der Praxis stimmt kaum ein Wohnberechtigter zu, weil er damit seine eigene Sicherheit aufgibt.

Folgen für die Käuferauswahl

Wer mit finanzierenden Käufern verhandelt, sollte früh eine Finanzierungsbestätigung verlangen, die das Wohnrecht ausdrücklich berücksichtigt. Eine allgemeine Bonitätsbescheinigung reicht nicht, weil sie nichts über die Bereitschaft der Bank sagt, ein belastetes Objekt zu beleihen.

Bei Eigentumswohnungen kommt ein weiterer Punkt hinzu: Gegenüber der Gemeinschaft schuldet stets der Eigentümer das Hausgeld, auch wenn er die Wohnung nicht nutzen kann. Ein finanzierender Käufer muss diese Belastung neben Zins und Tilgung tragen, ohne eine Mieteinnahme gegenrechnen zu können. Banken prüfen deshalb die Haushaltsrechnung strenger als bei einer vermieteten Wohnung.

Grunderwerbsteuer: was zur Bemessung gehört

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach § 8 GrEStG grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Wie das Wohnrecht in diese Rechnung eingeht, hängt davon ab, wem es zusteht.

Wohnrecht eines Dritten

Besteht das Wohnrecht bereits für eine andere Person, etwa einen Elternteil, und übernimmt der Käufer die Wohnung mit dieser Belastung, mindert das Recht schlicht den Kaufpreis. Bemessungsgrundlage ist der tatsächlich vereinbarte Preis, der den Abschlag schon enthält.

Vorbehaltenes Wohnrecht des Verkäufers

Anders liegt es, wenn der Verkäufer sich das Wohnrecht im Kaufvertrag selbst vorbehält. Nach § 9 GrEStG zählen dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen zur Gegenleistung. Der kapitalisierte Wert des Wohnrechts wird dann dem Barpreis hinzugerechnet. Ein Käufer, der das nicht einplant, erlebt beim Steuerbescheid eine Überraschung.

Folgen für die Preisverhandlung

Der Unterschied betrifft nur die Steuer des Käufers, wirkt aber auf sein Gebot zurück. Ein Anleger, der beim vorbehaltenen Wohnrecht mit höherer Steuer rechnet, senkt sein Angebot entsprechend. Verkäufer sollten die Variante deshalb vor den ersten Gesprächen festlegen.

Wie hoch das Finanzamt den Wert des vorbehaltenen Rechts ansetzt, richtet sich nach Alter und Geschlecht des Berechtigten sowie nach dem Jahreswert der Nutzung. Wer den Betrag vorab grob schätzen lässt, kann ihn im Exposé offen ausweisen und vermeidet, dass ein Anleger ihn als unbekanntes Risiko vom Gebot abzieht.

Woran der Verkäufer seine Gegenseite erkennt

Die drei Gruppen verhandeln unterschiedlich, und ein Verkäufer verschenkt Geld, wenn er alle gleich behandelt. Wer weiß, welche Rechnung die Gegenseite anstellt, kann gezielt die Informationen liefern, die ihr Gebot verbessern.

Fragen, die verraten

Anleger fragen nach Alter und Gesundheitszustand des Berechtigten, nach Hausgeld und Rücklage. Angehörige fragen nach der Zukunft der Wohnung und nach Rechten anderer Familienmitglieder. Spezialankäufer fragen nach Grundbuchauszug, Bestellungsurkunde und Teilungserklärung, oft schon im ersten Gespräch. An der Reihenfolge lässt sich ablesen, mit wem man es zu tun hat.

Unterlagen für jede Gruppe

Für alle gilt: aktueller Grundbuchauszug, Urkunde über die Bestellung des Wohnrechts, Hausgeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Anleger brauchen zusätzlich eine Aufstellung der laufenden Kosten, Angehörige eher eine verständliche Erklärung, was mit dem Wohnrecht bei Heimeinzug oder Tod geschieht. Wie sich Wohnrecht und Nießbrauch bei diesen Kosten unterscheiden, beschreibt der Beitrag Wohnrecht oder Nießbrauch.

Wann Abwarten sinnvoll ist

Ein hoher Abschlag ist kein Argument gegen den Verkauf, solange der Erlös gebraucht wird. Wer aber keinen Liquiditätsbedarf hat, sollte prüfen, ob ein Verkauf an Angehörige oder ein späterer Verkauf der freien Wohnung wirtschaftlich besser ist. Den Gesamtüberblick über den Verkaufsprozess gibt die Übersicht zum Verkauf einer Wohnung mit Wohnrecht.

Einschätzungen aus der Praxis

Tröndle & Partner Immobilien GmbH

Weinbergstrasse 148, 8006 Zürich · 044 300 20 20

Bei Wohnungen mit lebenslangem Nutzungsrecht entscheidet die Vorbereitung darüber, ob sich ernsthafte Anleger überhaupt melden. Als Immobilienmakler Zollikon stellen wir deshalb vor der ersten Besichtigung eine Kostenübersicht zusammen, die zeigt, was der Eigentümer bis zum Freiwerden tatsächlich trägt. Besichtigungen stimmen wir eng mit den Bewohnern ab, denn eine Wohnung, in der jemand sein Leben verbringt, ist kein gewöhnliches Leerobjekt. Wer uns als Immobilienmakler Horgen beauftragt, erhält vorab eine Einschätzung, welche Käufergruppe für das konkrete Objekt realistisch ist. Diese Klarheit erspart allen Beteiligten Gespräche, die von Anfang an keine Aussicht auf Abschluss haben.

Sinnfalt Immobilien

Schnewlinstraße 12, 79098 Freiburg im Breisgau · +4976188661488

Viele unserer Verkäufe mit Wohnrecht enden innerhalb der Familie, auch wenn der Auftrag zunächst anders lautet. Als Immobilienmakler Müllheim sprechen wir deshalb früh mit Verkäufer und Bewohner darüber, ob Angehörige Interesse haben könnten. Ein Angebot aus der Familie liegt häufig über dem, was ein fremder Anleger zahlen würde, weil dort niemand mit hohen Renditeforderungen rechnet. Wichtig ist uns, dass auch dann eine nachvollziehbare Wertermittlung auf dem Tisch liegt, damit später kein Familienmitglied den Preis infrage stellt.

Häufige Fragen

Kann der Käufer den Wohnberechtigten zum Auszug bewegen?
Nein. Das Wohnrecht ist im Grundbuch gesichert und bindet jeden neuen Eigentümer. Ein vorzeitiges Ende gibt es nur, wenn der Berechtigte freiwillig verzichtet, meist gegen eine Abfindung.
Warum bieten Anleger so viel weniger als den Verkehrswert?
Sie erhalten bis zum Ende des Wohnrechts keine Einnahmen, tragen aber Kosten und das Risiko eines langen Lebens. Beides preisen sie über einen Abzinsungssatz ein, der deutlich über dem einer vermieteten Wohnung liegt.
Bekommt ein Käufer für eine Wohnung mit Wohnrecht überhaupt einen Kredit?
Möglich, aber schwierig. Banken ziehen das Wohnrecht vom Beleihungswert ab, und ein vorrangiges Wohnrecht bleibt auch in der Zwangsversteigerung bestehen. Viele Institute verlangen deshalb deutlich mehr Eigenkapital.
Zahlen Kinder Grunderwerbsteuer, wenn sie die Wohnung von den Eltern kaufen?
Erwerbe zwischen Verwandten in gerader Linie sind in der Regel von der Grunderwerbsteuer befreit. Liegt der Preis bewusst unter dem Wert, kann zusätzlich eine Schenkung vorliegen.
Erhöht ein vorbehaltenes Wohnrecht die Grunderwerbsteuer?
Ja, wenn sich der Verkäufer das Recht im Kaufvertrag selbst vorbehält. Der Wert dieser Nutzung wird dann der Gegenleistung zugerechnet und erhöht die Steuer des Käufers.
Lohnt sich ein Verkauf an einen Spezialankäufer?
Wenn Tempo und Sicherheit wichtiger sind als der letzte Euro, ja. Die Angebote liegen meist am unteren Rand der Spanne, kommen dafür ohne Finanzierungsvorbehalt und mit erfahrener Abwicklung.